Zeigt Eignungs-, Ausschluss-, Interessens- und Vorbehaltsgebiete für potentielle Standorte für Windkraftanlagen aus den kantonalen Windkonzepten 2011 und 2020.
Wälder mit Naturvorrangfunktion oder mit Wildvorrangfunktion
Zonenpläne sind grundeigentümerverbindlich und regeln die zulässige Art der Bodennutzung im Gebiet einer Gemeinde.
Gewässerraum aus den Zonenplan-Überlagerungen, unterschieden nach Freihaltezone und Grünzone.
Öffentlicher Verkehr: Haltestelleneinzugsgebiete mit Angebotsstufen auf Basis von Kreisradien, wobei bei mehreren Angebotsstufen auf der gleichen Fläche, diejenige mit dem höchsten Angebot eingesetzt wird.