Wälder mit Naturvorrangfunktion oder mit Wildvorrangfunktion
Zonenpläne sind grundeigentümerverbindlich und regeln die zulässige Art der Bodennutzung im Gebiet einer Gemeinde.
Gewässerraum aus den Zonenplan-Überlagerungen, unterschieden nach Freihaltezone und Grünzone.
Öffentlicher Verkehr: Haltestelleneinzugsgebiete mit Angebotsstufen auf Basis von Kreisradien, wobei bei mehreren Angebotsstufen auf der gleichen Fläche, diejenige mit dem höchsten Angebot eingesetzt wird.