Der Feuerbrand ist eine gefährliche Bakterienkrankheit des Kernobstes (Apfel, Birne, Quitte) und verwandter Zier- und Wildgehölze. Gemäss Pflanzengesundheitsverordnung verliert der Feuerbrand ab 2020 den Status eines Quarantäneorganismus, weil er sich stark verbreitet hat. Feuerbrand kann aber nach wie vor grosse wirtschaftliche Schäden in Obstanlagen verursachen. Aus diesem Grund gehört der Feuerbrand auch weiterhin zu den besonders gefährlichen Schadorganismen und wird ab 2020 zu der neu geschaffenen Kategorie der geregelten Nicht-Quarantäneorganismen gehören. Der Kanton Luzern verfolgt daher weiterhin eine Kontroll- und Bekämpfungsstrategie in Gebieten mit geringer Prävalenz. Die bestehende Feuerbrandrichtlinie Nr. 3 des Bundes wurde per 1. Januar 2020 entsprechend den neuen Vorgaben angepasst. Die Umsetzung im Kanton Luzern erfolgt gemäss Merkblatt Bekämpfung des Feuerbrandes ab 2021.
Dateiname: | FRBNDSOB_V2_PY |
Inhalt: |
Attribut | Alias (Typ) / Beschreibung | ||||
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SCHUTZOBJ |
Gebiete mit geringer Prävalenz (codierte Werte)
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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 31.08.2023