Der Datensatz besteht einerseits aus den minimalen für die EU erforderlichen Informationen aus der Holznutzungsbewilligung und andererseits aus den Geokoordinaten des Grundstücks mit seiner Grundstücksnummer.
Die Holznutzungsbewilligung nach Art. 21 WaG ist eine von den Kantonen erteilte Bewilligung zur Holzernte.
Diese Bewilligung ist an gesetzlich festgelegte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören die Sicherstellung der Nachhaltigkeit, der Legalität sowie der Entwaldungs- und Waldschädigungsfreiheit.
Die Kantone erfassen die Holznutzungsbewilligungen und die dazugehörenden Geokoordinaten, damit diese beim Export in die EU als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen der EU (EUDR) vorgelegt werden können.
Für alle Grundstücke sollen Informationen über die erteilten Holznutzungsbewilligungen in der nötigen Tiefe nach harmonisierten Kriterien vorliegen.
Das Geoinformationsgesetz (GeoIG) soll die breite Nutzung von Geoinformationen für Behörden, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft ermöglichen. Zu diesem Zweck müssen Geodaten in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen. Das GeoIG verpflichtet die zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone, die Geobasisdaten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu harmonisieren und minimale Geodatenmodelle für die einzelnen Geobasisdatensätze zu erstellen.
Die Daten basieren auf dem minimalen Geodatenmodell (MGDM) «Holznutzungsbewilligung» (ID ?, Version 1.0).
Das Angebot von geodienste.ch umfasst schweizweite, strukturell harmonisierte und aggregierte Geodaten und -dienste in den Formaten WMS, WFS, ESRI Shapefile, GeoPackage und INTERLIS.
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 26.03.2025