Zeigt rechtsverbindliche und empfohlene Wildruhezonen im Kanton Luzern sowie das Eidgenössische Jagdbanngebiet Tannhorn
Die Ausscheidung von Wildruhezonen dient der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung.
Korridore zur Sicherung der Bewegungsachsen von Wildtieren
Zeigt Eignungs-, Ausschluss-, Interessens- und Vorbehaltsgebiete für potentielle Standorte für Windkraftanlagen aus den kantonalen Windkonzepten 2011 und 2020.
Wälder mit Naturvorrangfunktion oder mit Wildvorrangfunktion
Zonenpläne sind grundeigentümerverbindlich und regeln die zulässige Art der Bodennutzung im Gebiet einer Gemeinde.
Gewässerraum aus den Zonenplan-Überlagerungen, unterschieden nach Freihaltezone und Grünzone.
Zeigt Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, sowie Bahnstrecken, Schiffs- und Buslinien.
Öffentlicher Verkehr: Haltestelleneinzugsgebiete mit Angebotsstufen auf Basis von Kreisradien, wobei bei mehreren Angebotsstufen auf der gleichen Fläche, diejenige mit dem höchsten Angebot eingesetzt wird.
Flächendeckende Untersuchung der Ökomorphologie bietet eine orientierende Beurteilung der Naturnähe der Gewässer im Kanton.