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Datensatz  Datensatz GRZBGRKR_DS

Bezirksgerichtskreise

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Für die erstinstanzlichen Bezirksgerichte ist der Kanton Luzern in die Gerichtsbezirke Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau aufgeteilt.

Gemäss Justizgesetz (SRL 260, §24) ist das Kantonsgebiet ist in Bezirksgerichtskreise aufgeteilt. Bezirksgerichte beurteilen erstinstanzlich:

  • Zivilstreitigkeiten (ohne arbeitsvertragsrechtliche Streitigkeiten und solche, für die das Gesetz das Kantonsgericht als einzige Instanz vorsieht)
  • Straffälle, die nicht vom Staatsanwalt erledigt werden und nicht in die Zuständigkeit des Kriminalgerichts oder des Kantonsgerichts fallen

Die Bezirksgerichte sind zudem die Vollstreckungsgerichte in Zivilsachen und die unteren Aufsichtsbehörden im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.

Dieser Flächen-Datensatz enthält 4 Objekte und wird in einer Datei (GRZBGRKR_V1_PY) ausgeliefert
  • Flächen
Dateiname: GRZBGRKR_V1_PY
Beschrieb: Bezirksgerichtskreise
Inhalt: Fläche Flächen, 4 Objekte
Attribut Alias (Typ) / Beschreibung
BEZG_KREIS
Bezirksgerichtskreis (codierte Werte)
Wert Bedeutung
1 Luzern
2 Kriens
3 Hochdorf
4 Willisau
Einteilung des Kantons Luzern in Bezirksgerichtskreise.

letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 10.02.2024

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