

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehöre (KESB) des entsprechenden Kreises ist seit 1.1.2013 für alle erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig.
Die KESB ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und löst die politische Behörde (Gemeinderat) ab.
| Dateiname: | GRZKESBX_V1_PY | 
| Beschrieb: | Kindes- und Erwachsenenschutzkreise | 
| Inhalt: | 
| Attribut | Alias (Typ) / Beschreibung | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
KES_KREIS  | 
                  
                       
                        Kindes- und Erwachsenenschutzkreis (codierte Werte) 
                      
  | 
                
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 02.09.2025