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Kollektion  Kollektion MSVXXXXX_COL

Moorschutzverordnung

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Zeigt die gemäß Verordnung geschützten Moore des Kantons Luzern.

Die Verordnung zum Schutz der Moore (SRL 712c) hat zum Zweck, die Moore zu erhalten und die Regeneration beeinträchtigter Moore zu fördern.

Die geschützten Moore werden in Bewirtschaftungs- und Pufferzonen eingeteilt.

Die Schutzbestimmungen der einzelnen Zonen sind in der Moorschutzverordnung (SRL 712c) geregelt.

Moore im Kanton Luzern

Moore gehören zu den traditionellen Landschaftselementen des Kantons Luzern. Während der letzten Jahrhunderte gerieten sie durch Entwässerung und Torfabbau stark unter Druck. Heute beträgt die von Mooren bedeckte Fläche noch rund zehn Prozent der ursprünglichen Ausdehnung. Wegen ihrer wichtigen Funktion als Lebensraum und Vernetzungselement sind die verbliebenen Moore in der ganzen Schweiz gesetzlich geschützt. Als Wasser- und Kohlenstoffdioxid (CO2)-Speicher gewinnen Moorflächen zusätzlich an Bedeutung.
Diese Kollektion enthält folgende Datensätze:
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Verordnung zum Schutz der Moore des Kantons Luzern: Biotope und Pufferzonen mit Bewirtschaftungsformen
Die Verordnung zum Schutz der Moore (SRL 712c) hat zum Zweck, die Moore zu erhalten und die Regeneration beeinträchtigter Moore zu fördern. Die geschützten Moore werden in Bewirtschaftungs- und Pufferzonen eingeteilt. Die Schutzbestimmungen der einzelnen Zonen sind in der Moorschutzverordnung geregelt.
Zugangsberechtigung: A: öffentlich
Nutzungsbedingungen: Open-By
zuletzt aktualisiert: 13.11.2019 (Version 2, Revision 1)
Dieser Flächen-Datensatz enthält 1'963 Objekte und wird in einer Datei (MSVZONEN_V2_PY) ausgeliefert
  • Flächen
Dateiname: MSVZONEN_V2_PY
Beschrieb: Moorschutzverordnung: Zonierung 
Inhalt: Fläche Flächen, 1'963 Objekte
Attribut Alias (Typ) / Beschreibung
ZONE_MSV
Bewirtschaftungstyp (codierte Werte)
Wert Bedeutung
1 Zone ohne Bewirtschaftung
4 Zone mit leichter Düngung
6 Umgebungszone Mahd
7 Umgebungszone Weid
8 Umgebungszone mit leichter Düngung
9 unbekannte Zone (nur für Kontrolle)
2 Mahd
3 Weid
5 extensive Waldbewirtschaftung
NEU99
Ergänzungen 1999 (codierte Werte)
Wert Bedeutung
0 vor 1999 digitalisiert
1 seit 1999 neu
nach 1999 ergänzt
DOKUMENT
Dokument (Text)
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Verordnung zum Schutz der Moore des Kantons Luzern: Verbreitung Rauhfusshühner und Amphibien.
Den ausgeschiedenen Moorgebieten werden Überlagerungszonen zugewiesen (Verbreitung Rauhfusshühner und Amphibien).
Zugangsberechtigung: A: öffentlich
Nutzungsbedingungen: Open-By
zuletzt aktualisiert: 01.01.2014 (Version 1, Revision 2)
Dieser Flächen-Datensatz enthält 11 Objekte und wird in einer Datei (MSVUBLAG_V1_PY) ausgeliefert
  • Flächen
Dateiname: MSVUBLAG_V1_PY
Beschrieb: Moorschutzverordnung: Überlagerungen 
Inhalt: Fläche Flächen, 11 Objekte
Attribut Alias (Typ) / Beschreibung
ZONE
Zonentyp (codierte Werte)
Wert Bedeutung
1 Zone Raufusshühner
2 Zone Amphibienlaichgewässer

letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 19.07.2023

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