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Mehrwertabgabe

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Mehrwertabgabeflächen in der Zuständigkeit des Kantons (Einzonungen) bzw. der Gemeinden (Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht)

Im Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 1.1.2018 wird der Mehrwertausgleich geregelt.
Dabei wird eine Abgabe von 20% auf von den Stimmberechtigten beschlossenen Planänderungen erhoben, die zu einem Mehrwert von mehr als 50'000 Franken führen.

Bei folgenden Planänderungen wird eine solche Abgabe erhoben:

  • Einzonungen (neue Zuweisung von Land zu einer Bauzone)
  • Umzonungen (Zuweisung von Land von einer Bauzone in eine andere Bauzonenart) in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht,
  • Aufzonungen (Anpassung von Nutzungsvorschriften) in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht bzw. Erlass oder Änderung eines Bebauungsplanes.

Einzonungen

Bei Einzonungen werden 20% des Grundstückswerts als Mehrwertabgabe fällig. Die Abgabe fliesst in einen vom Kanton verwalteten Fonds, der in erster Linie der Finanzierung von Entschädigungen von Rückzonungen nach Art. 15 Abs. 2 RPG dient.

Sobald eine Einzonung mit der Zonenplanung genehmigt wird, ist die Mehrwertabgabe von der Gemeinde zu veranlagen. Sofern keine Rechtsmittel erhoben werden, wird die Mehrwertabgabepflicht rechtskräftig. Der Betrag wird fällig, d. h. ist zu bezahlen, sobald das Grundstück überbaut oder verkauft wird.

Um- und Aufzonungen

Bei Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht und beim Erlass oder einer Änderung eines Bebauungsplans ist eine Abgabe von 20% des Mehrwerts zu entrichten. Diese kommt vollumfänglich der Standortgemeinde zu. Alternativ kann die Gemeinde in diesen Fällen anstelle der Veranlagung einer Mehrwertabgabe mit dem Grundeigentümer auch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag abschliessen. Der Mehrwertausgleich kann in diesem Fall in Form von Geldleistungen, Sachleistungen und Einräumung von Rechten oder einer Mischung daraus vereinbart werden.

Diese Kollektion enthält folgende Datensätze:
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Mehrwertabgabe-Flächen in der Zuständigkeit des Kantons. Dabei sind nur Einzonungen betroffen, d.h. neue Zuweisungen von Land zu einer Bauzone.

Im Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 1.1.2018 wird der Mehrwertausgleich geregelt. Dabei wird eine Abgabe von 20% auf von den Stimmberechtigten beschlossenen Planänderungen erhoben, die zu einem Mehrwert von mehr als 50'000 Franken führen.

Bei folgenden Planänderungen wird eine solche Abgabe erhoben:

  • Einzonungen (neue Zuweisung von Land zu einer Bauzone)
  • Umzonungen (Zuweisung von Land von einer Bauzone in eine andere Bauzonenart) in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht
  • Aufzonungen (Anpassung von Nutzungsvorschriften) in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht bzw. Erlass oder Änderung eines Bebauungsplanes

Einzonungen

Bei Einzonungen werden 20% des Grundstückswerts als Mehrwertabgabe fällig. Die Abgabe fliesst in einen vom Kanton verwalteten Fonds, der in erster Linie der Finanzierung von Entschädigungen von Rückzonungen nach Art. 15 Abs. 2 RPG dient. Sobald eine Einzonung mit der Zonenplanung genehmigt wird, ist die Mehrwertabgabe von der Gemeinde zu veranlagen. Sofern keine Rechtsmittel erhoben werden, wird die Mehrwertabgabepflicht rechtskräftig. Der Betrag wird fällig, d. h. ist zu bezahlen, sobald das Grundstück überbaut oder verkauft wird.

Zugangsberechtigung: B: beschränkt öffentlich
Nutzungsbedingungen: beschränkt öffentlich
zuletzt aktualisiert: 25.04.2024 (Version 5, Revision 22)
Dieser Flächen-Datensatz enthält 53 Objekte und wird in einer Datei (MWAKANTF_V5_PY) ausgeliefert
  • Flächen
Dateiname: MWAKANTF_V5_PY
Inhalt: Fläche Flächen, 53 Objekte
Attribut Alias (Typ) / Beschreibung
DATEOFREG
Datum vertragliche Regelung (Datum und Zeit)
Datum der vertraglichen Regelung. Vertrag liegt vor Entscheid vor und wird mit RRE bestätigt. Ersetzt z.T. die Veranlagung.
MWA_STAT
Rechtsstatus Mehrwertabgabe (codierte Werte)
Wert Bedeutung
1 MWA-Pflicht pendent
3 MWA rechtskräftig
4 MWA fällig
5 MWA bezahlt
6 MWA ersetzt (oder nicht relevant)
7 keine MWA-Pflicht
2 MWA-Pflicht rechtskräftig
Rechtsstatus der Mehrwertabgabe wie z.B. MWA-Pflicht pendent od. rechtskräftig, MWA rechtskräftig, fällig, bezahlt, usw.
DATEOFORD
Datum Anlageverfügung (Datum und Zeit)
Datum der Anlageverfügung der Gemeinde
DATEOFEXP
Datum Fälligkeit (Datum und Zeit)
Datum der Fälligkeit der Rechnungsstellung (aus Verfügung der Gemeinde)
DATEOFPAY
Datum Bezahlung (Datum und Zeit)
Datum Eingang der Bezahlung bei Gemeinde
MWA_NR
MWA-Nummer (Text)
Identifikation der abgabepflichtigen Fläche
MWA_NR_STAMM
MWA-Nummer Stammfläche (Text)
Feld hat bei Eröffnung gleiche Nummer wie MWA_NR; wenn Grundstück aufgeteilt wird, behält Feld den Eintrag, nämlich den urspr. Identifikator (die MWA_NR dagegen ändert).
MWA_REGELUNG
Regelung der Mehrwertabgabe (codierte Werte)
Wert Bedeutung
1 finanzielle Regelung (Fonds)
2 vertragliche Regelung (keine Einzahlung in Fonds)
3 Kombination vertragliche Regelung und finanzielle Regelung
4 keine Regelung
5 in Abklärung
Wie die Mehrwertabgabe geregelt ist: finanziell, vertraglich oder Kombination davon.
DATEOFAPPR
Datum Beschluss (Datum und Zeit)
Datum des kommunalen Beschlusses
DATEOFVALID
Datum Inkraftsetzung (Datum und Zeit)
Datum kant. Entscheid (RRE)
RRE_NR
Nummer Regierungsratsentscheid (Text)
RRE-Nr.
DATEOFARCH
Datum Abschluss/Archivierung (Datum und Zeit)
Alle fälligen Beträge sind im Fonds verbucht, Fall abschliessen. Datum wird erst jetzt in der EDIT-FC gesetzt, diese abgeschlossenen Fälle werden nun nicht mehr ins PROD kopiert.
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Mehrwertabgabe-Flächen in der Zuständigkeit einer Gemeinde. Dabei sind nur Umzonungen (Zuweisung von Land von einer Bauzone in eine andere Bauzonenart) bzw. Aufzonungen (Anpassung von Nutzungsvorschriften) betroffen, beide in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht.

Im Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 1.1.2018 wird der Mehrwertausgleich geregelt. Dabei wird eine Abgabe von 20% auf von den Stimmberechtigten beschlossenen Planänderungen erhoben, die zu einem Mehrwert von mehr als 50'000 Franken führen.

Bei folgenden Planänderungen wird eine solche Abgabe erhoben:

  • Einzonungen (neue Zuweisung von Land zu einer Bauzone)
  • Umzonungen (Zuweisung von Land von einer Bauzone in eine andere Bauzonenart) in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht
  • Aufzonungen (Anpassung von Nutzungsvorschriften) in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht bzw. Erlass oder Änderung eines Bebauungsplanes

Um- und Aufzonungen

Bei Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht und beim Erlass oder einer Änderung eines Bebauungsplans ist eine Abgabe von 20% des Mehrwerts zu entrichten. Diese kommt vollumfänglich der Standortgemeinde zu. Alternativ kann die Gemeinde in diesen Fällen anstelle der Veranlagung einer Mehrwertabgabe mit dem Grundeigentümer auch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag abschliessen. Der Mehrwertausgleich kann in diesem Fall in Form von Geldleistungen, Sachleistungen und Einräumung von Rechten oder einer Mischung daraus vereinbart werden.

Zugangsberechtigung: B: beschränkt öffentlich
Nutzungsbedingungen: beschränkt öffentlich
zuletzt aktualisiert: 25.04.2024 (Version 6, Revision 22)
Dieser Flächen-Datensatz enthält 152 Objekte und wird in einer Datei (MWAKOMMF_V6_PY) ausgeliefert
  • Flächen
Dateiname: MWAKOMMF_V6_PY
Inhalt: Fläche Flächen, 152 Objekte
Attribut Alias (Typ) / Beschreibung
MWA_NR
MWA-Nummer (Text)
Identifikation der abgabepflichtigen Fläche
RRE_NR
Nummer Regierungsratsentscheid (Text)
RRE-Nr.
DATEOFREG
Datum vertragliche Regelung (Datum und Zeit)
Datum der vertraglichen Regelung. Vertrag liegt vor Entscheid vor und wird mit RRE bestätigt. Ersetzt z.T. die Veranlagung.
MWA_STAT
Rechtsstatus Mehrwertabgabe (codierte Werte)
Wert Bedeutung
1 MWA-Pflicht pendent
2 MWA-Pflicht rechtskräftig
3 Vertrag mit Gemeinde
4 MWA bezahlt
5 keine MWA-Pflicht
Rechtsstatus der Mehrwertabgabe wie z.B. MWA-Pflicht pendent od. rechtskräftig, Vertrag mit Gemeinde, MWA bezahlt.
DATEOFORD
Datum Anlageverfügung (Datum und Zeit)
Datum der Anlageverfügung der Gemeinde
DATEOFEXP
Datum Fälligkeit (Datum und Zeit)
Datum der Fälligkeit der Rechnungsstellung (aus Verfügung der Gemeinde)
DATEOFPAY
Datum Bezahlung (Datum und Zeit)
Datum Eingang der Bezahlung bei Gemeinde
DATEOFARCH
Datum Abschluss/Archivierung (Datum und Zeit)
Alle fälligen Beträge sind im Fonds verbucht, Fall abschliessen. Datum wird erst jetzt in der EDIT-FC gesetzt, diese abgeschlossenen Fälle werden nun nicht mehr ins PROD kopiert.
DATEOFAPPR
Datum Beschluss (Datum und Zeit)
Datum des kommunalen Beschlusses
DATEOFVALID
Datum Inkraftsetzung (Datum und Zeit)
Datum kant. Entscheid (RRE)
MWA_NR_STAMM
MWA-Nummer Stammfläche (Text)
Feld hat bei Eröffnung gleiche Nummer wie MWA_NR; wenn Grundstück aufgeteilt wird, behält Feld den Eintrag, nämlich den urspr. Identifikator (die MWA_NR dagegen ändert).
MWA_REGELUNG
Regelung der Mehrwertabgabe (codierte Werte)
Wert Bedeutung
1 finanzielle Regelung (Fonds)
2 vertragliche Regelung (keine Einzahlung in Fonds)
3 Kombination vertragliche Regelung und finanzielle Regelung
4 keine Regelung
5 in Abklärung
Wie die Mehrwertabgabe geregelt ist: finanziell, vertraglich oder Kombination davon.

letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 09.06.2023

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