Mehrwertabgabeflächen in der Zuständigkeit des Kantons (Einzonungen) bzw. der Gemeinden (Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht)
Im Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 1.1.2018 wird der Mehrwertausgleich geregelt.
Dabei wird eine Abgabe von 20% auf von den Stimmberechtigten beschlossenen Planänderungen erhoben, die zu einem Mehrwert von mehr als 50'000 Franken führen.
Bei folgenden Planänderungen wird eine solche Abgabe erhoben:
Bei Einzonungen werden 20% des Grundstückswerts als Mehrwertabgabe fällig. Die Abgabe fliesst in einen vom Kanton verwalteten Fonds, der in erster Linie der Finanzierung von Entschädigungen von Rückzonungen nach Art. 15 Abs. 2 RPG dient.
Sobald eine Einzonung mit der Zonenplanung genehmigt wird, ist die Mehrwertabgabe von der Gemeinde zu veranlagen. Sofern keine Rechtsmittel erhoben werden, wird die Mehrwertabgabepflicht rechtskräftig. Der Betrag wird fällig, d. h. ist zu bezahlen, sobald das Grundstück überbaut oder verkauft wird.
Bei Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht und beim Erlass oder einer Änderung eines Bebauungsplans ist eine Abgabe von 20% des Mehrwerts zu entrichten. Diese kommt vollumfänglich der Standortgemeinde zu. Alternativ kann die Gemeinde in diesen Fällen anstelle der Veranlagung einer Mehrwertabgabe mit dem Grundeigentümer auch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag abschliessen. Der Mehrwertausgleich kann in diesem Fall in Form von Geldleistungen, Sachleistungen und Einräumung von Rechten oder einer Mischung daraus vereinbart werden.
Mehrwertabgabe-Flächen in der Zuständigkeit des Kantons. Dabei sind nur Einzonungen betroffen, d.h. neue Zuweisungen von Land zu einer Bauzone.
Im Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 1.1.2018 wird der Mehrwertausgleich geregelt. Dabei wird eine Abgabe von 20% auf von den Stimmberechtigten beschlossenen Planänderungen erhoben, die zu einem Mehrwert von mehr als 50'000 Franken führen.
Bei folgenden Planänderungen wird eine solche Abgabe erhoben:
Einzonungen
Bei Einzonungen werden 20% des Grundstückswerts als Mehrwertabgabe fällig. Die Abgabe fliesst in einen vom Kanton verwalteten Fonds, der in erster Linie der Finanzierung von Entschädigungen von Rückzonungen nach Art. 15 Abs. 2 RPG dient. Sobald eine Einzonung mit der Zonenplanung genehmigt wird, ist die Mehrwertabgabe von der Gemeinde zu veranlagen. Sofern keine Rechtsmittel erhoben werden, wird die Mehrwertabgabepflicht rechtskräftig. Der Betrag wird fällig, d. h. ist zu bezahlen, sobald das Grundstück überbaut oder verkauft wird.
Zugangsberechtigung: | B: beschränkt öffentlich |
Nutzungsbedingungen: | beschränkt öffentlich |
zuletzt aktualisiert: | 18.11.2024 (Version 5, Revision 26) |
Dateiname: | MWAKANTF_V5_PY |
Inhalt: | Flächen, 63 Objekte |
Attribut | Alias (Typ) / Beschreibung | ||||||||||||||||
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DATEOFREG |
Datum vertragliche Regelung (Datum und Zeit)
Datum der vertraglichen Regelung. Vertrag liegt vor Entscheid vor und wird mit RRE bestätigt. Ersetzt z.T. die Veranlagung.
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MWA_STAT |
Rechtsstatus Mehrwertabgabe (codierte Werte)
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DATEOFORD |
Datum Anlageverfügung (Datum und Zeit)
Datum der Anlageverfügung der Gemeinde
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DATEOFEXP |
Datum Fälligkeit (Datum und Zeit)
Datum der Fälligkeit der Rechnungsstellung (aus Verfügung der Gemeinde)
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DATEOFPAY |
Datum Bezahlung (Datum und Zeit)
Datum Eingang der Bezahlung bei Gemeinde
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MWA_NR |
MWA-Nummer (Text)
Identifikation der abgabepflichtigen Fläche
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MWA_NR_STAMM |
MWA-Nummer Stammfläche (Text)
Feld hat bei Eröffnung gleiche Nummer wie MWA_NR; wenn Grundstück aufgeteilt wird, behält Feld den Eintrag, nämlich den urspr. Identifikator (die MWA_NR dagegen ändert).
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MWA_REGELUNG |
Regelung der Mehrwertabgabe (codierte Werte)
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DATEOFAPPR |
Datum Beschluss (Datum und Zeit)
Datum des kommunalen Beschlusses
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DATEOFVALID |
Datum Inkraftsetzung (Datum und Zeit)
Datum kant. Entscheid (RRE)
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RRE_NR |
Nummer Regierungsratsentscheid (Text)
RRE-Nr.
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DATEOFARCH |
Datum Abschluss/Archivierung (Datum und Zeit)
Alle fälligen Beträge sind im Fonds verbucht, Fall abschliessen. Datum wird erst jetzt in der EDIT-FC gesetzt, diese abgeschlossenen Fälle werden nun nicht mehr ins PROD kopiert.
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Mehrwertabgabe-Flächen in der Zuständigkeit einer Gemeinde. Dabei sind nur Umzonungen (Zuweisung von Land von einer Bauzone in eine andere Bauzonenart) bzw. Aufzonungen (Anpassung von Nutzungsvorschriften) betroffen, beide in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht.
Im Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 1.1.2018 wird der Mehrwertausgleich geregelt. Dabei wird eine Abgabe von 20% auf von den Stimmberechtigten beschlossenen Planänderungen erhoben, die zu einem Mehrwert von mehr als 50'000 Franken führen.
Bei folgenden Planänderungen wird eine solche Abgabe erhoben:
Um- und Aufzonungen
Bei Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht und beim Erlass oder einer Änderung eines Bebauungsplans ist eine Abgabe von 20% des Mehrwerts zu entrichten. Diese kommt vollumfänglich der Standortgemeinde zu. Alternativ kann die Gemeinde in diesen Fällen anstelle der Veranlagung einer Mehrwertabgabe mit dem Grundeigentümer auch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag abschliessen. Der Mehrwertausgleich kann in diesem Fall in Form von Geldleistungen, Sachleistungen und Einräumung von Rechten oder einer Mischung daraus vereinbart werden.
Zugangsberechtigung: | B: beschränkt öffentlich |
Nutzungsbedingungen: | beschränkt öffentlich |
zuletzt aktualisiert: | 18.11.2024 (Version 6, Revision 26) |
Dateiname: | MWAKOMMF_V6_PY |
Inhalt: | Flächen, 157 Objekte |
Attribut | Alias (Typ) / Beschreibung | ||||||||||||
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MWA_NR |
MWA-Nummer (Text)
Identifikation der abgabepflichtigen Fläche
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RRE_NR |
Nummer Regierungsratsentscheid (Text)
RRE-Nr.
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DATEOFREG |
Datum vertragliche Regelung (Datum und Zeit)
Datum der vertraglichen Regelung. Vertrag liegt vor Entscheid vor und wird mit RRE bestätigt. Ersetzt z.T. die Veranlagung.
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MWA_STAT |
Rechtsstatus Mehrwertabgabe (codierte Werte)
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DATEOFORD |
Datum Anlageverfügung (Datum und Zeit)
Datum der Anlageverfügung der Gemeinde
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DATEOFEXP |
Datum Fälligkeit (Datum und Zeit)
Datum der Fälligkeit der Rechnungsstellung (aus Verfügung der Gemeinde)
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DATEOFPAY |
Datum Bezahlung (Datum und Zeit)
Datum Eingang der Bezahlung bei Gemeinde
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DATEOFARCH |
Datum Abschluss/Archivierung (Datum und Zeit)
Alle fälligen Beträge sind im Fonds verbucht, Fall abschliessen. Datum wird erst jetzt in der EDIT-FC gesetzt, diese abgeschlossenen Fälle werden nun nicht mehr ins PROD kopiert.
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DATEOFAPPR |
Datum Beschluss (Datum und Zeit)
Datum des kommunalen Beschlusses
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DATEOFVALID |
Datum Inkraftsetzung (Datum und Zeit)
Datum kant. Entscheid (RRE)
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MWA_NR_STAMM |
MWA-Nummer Stammfläche (Text)
Feld hat bei Eröffnung gleiche Nummer wie MWA_NR; wenn Grundstück aufgeteilt wird, behält Feld den Eintrag, nämlich den urspr. Identifikator (die MWA_NR dagegen ändert).
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MWA_REGELUNG |
Regelung der Mehrwertabgabe (codierte Werte)
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letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 09.06.2023