Eine Rodungsbewilligung umfasst eine oder mehrere Rodungsflächen. Der zugehörige Rodungsersatz kann mehrere Ersatzmassnahmen umfassen.
Eine Rodung ist eine dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden.
Rodungen sind verboten, können aber ausnahmsweise bewilligt werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Wenn eine Rodung genehmigt wird, muss ein entsprechender Ersatz geleistet werden. Der Rodungsersatz besteht üblicherweise aus Realersatz (Art. 8 WaV) in derselben Gegend. In gewissen Fällen können anstelle von Realersatz auch Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. In besonderen Fällen kann gänzlich auf Rodungsersatz verzichtet werden (Art. 7 WaG). Ein Rodungsvorhaben kann die oben genannten Formen von Rodungsersatz kombinieren.
Rodungsbewilligungen werden durch die zuständigen Stellen (Bund bzw. Kanton) im Rahmen der Rodungsverfahren gemäss Waldgesetz erteilt.
Das Geoinformationsgesetz (GeoIG) soll die breite Nutzung von Geoinformationen für Behörden, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft ermöglichen. Zu diesem Zweck müssen Geodaten in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen. Das GeoIG verpflichtet die zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone, die Geobasisdaten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu harmonisieren und minimale Geodatenmodelle für die einzelnen Geobasisdatensätze zu erstellen.
Die Daten basieren auf dem minimalen Geodatenmodell (MGDM) «Rodungen und Rodungsersatz» (ID 185.1, Version 1.1).
Das Angebot von geodienste.ch umfasst schweizweite, strukturell harmonisierte und aggregierte Geodaten und -dienste in den Formaten WMS, WFS, ESRI Shapefile, GeoPackage und INTERLIS.
letzte Aktualisierung dieser Seite (Stand der Metadaten): 14.03.2025