Archäologische Fundstellen beinhalten Fundorte und/oder Fundmeldungen. Alle Fundmeldungen werden analysiert, überprüft und bewertet. Aufgrund dieser Informationen werden die eigentlichen Fundstellen definiert.
Kantonale und kommunale Baulinien, die in einem grundeigentümerverbindlichen, öffentlich-rechtlichen Planwerk festgelegt wurden.
Geltungsbereiche (Perimeter) von Gestaltungsplänen, welche eine siedlungsgerechte, architektonisch und erschliessungstechnisch gute Überbauung eines zusammenhängenden Gebietes sicherstellen.
Der Gewässerraum ist extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften (GSchG, Art. 36a Abs. 3). In der Landwirtschaft sind folgende Gewässerraumflächen von den Bewirtschaftungseinschränkungen ausgenommen: Flächen über eingedolten Gewässerabschnitten, Randstreifen entlang Verkehrsachen und äussere Korridore bei Gewässeräumen von grossen Fliessgewässern. Der Datensatz umfasst diese Festlegungen.
Gewässerraum der Fliessgewässer und stehenden Gewässer, berechnet gemäss Vorgaben des Gewässerschutzes.
Trinkwasser wird zu einem beträchtlichen Teil aus unterirdischen Gewässern gewonnen, weshalb Schutz und Erhalt von hohem öffentlichem Interesse sind. Die Daten zeigen Gewässerschutzbereiche, Grundwasserschutzzonen und nutzbare -vorkommen.
Um Natur- und Landschaftsschutzgebiete als wichtige Lebensräume für bedrohte Pflanzen und Tiere zu bewahren, schützt der Kanton Luzern solche Gebiete mit Schutzverordnungen.
Im Bauinventar werden schützenswerte und erhaltenswerte Baudenkmäler des Kantons erfasst. Besonders schutzwürdige Kulturobjekte werden ins Kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen und unter Schutz gestellt.
Übertragung von in Bebauungs- und Gestaltungsplänen nicht beanspruchten Gebäudeflächen auf andere Grundstücke.
Objekte und Perimeter der kommunalen Bebauungspläne (Naturobjekte, Baulinien, Abgrenzungen, Baubereiche, Strassen, öffentlicher Raum, usw.)
Zeigt das Gebiet der Schutzverordnung Krienser Hochwald mit Zonen und Einzelobjekten.
In den kommunalen Zonanplänen werden gebietsweise Empfindlichkeitsstufen festgelegt um die zulässige Lärmbelastung zu regeln.
Mehrwertabgabeflächen in der Zuständigkeit des Kantons (Einzonungen) bzw. der Gemeinden (Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht)
Zeigt die gemäß Verordnung geschützten Moore des Kantons Luzern.
In den Nutzungsplänen (häufig auch als Zonenpläne bezeichnet) wird die Art der Bodennutzung geregelt.
Zonenpläne sind grundeigentümerverbindlich und regeln die zulässige Art der Bodennutzung im Gebiet einer Gemeinde.
Die Planungszone bezeichnet ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden müssen.
Die regionalen Teilrichtpläne 2020-2023: Wanderwege zeigen auf, wie sich das Wanderwegnetz des Kantons Luzern in den kommenden Jahren entwickeln soll bzw. welche Massnahmen zum Ausbau und Erhalt des Wegnetzes getroffen werden sollen.
Der Regionale Teilrichtplan Siedlungslenkung 2030 zeigt die Siedlungsbegrenzungen und im Teilrichtplan nicht behandelte Gebiete.
Zeigt die statischen Waldgrenzen aufgrund einer formellen Waldfeststellung durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa).
Der Waldrand angrenzend an Bauzonen ist als statische Waldgrenze grundeigentümerverbindlich im Zonenplan festgelegt.
Unüberbaute Areale 2021 in Arbeitszonen, Jahresstand
Unüberbaute Areale 2022 in Arbeitszonen, Jahresstand
Unüberbaute Areale 2023 in Arbeitszonen, Jahresstand
Unüberbaute Areale in Arbeitszonen des genehmigten Zonenplans, laufend aktualisiert
Überbauungsgrad der unüberbauten Bauzonen 2021 (modellierter Datensatz), Jahresstand
Überbauungsgrad der unüberbauten Bauzonen 2022 (modellierter Datensatz), Jahresstand
Überbauungsgrad der unüberbauten Bauzonen 2023 (modellierter Datensatz), Jahresstand
Überbauungsgrad der unüberbauten Bauzonen des genehmigten Zonenplans, laufend aktualisiert
Wald nach Waldrecht, dieser umfasst unter anderem auch Waldstrassen, Gewässer und Gebäude innerhalb des Waldes.
Gewässerraum aus den Zonenplan-Überlagerungen, unterschieden nach Freihaltezone und Grünzone.