Baulinien, die in einem grundeigentümerverbindlichen, öffentlich-rechtlichen Planwerk festgelegt wurden.
Übertragung von in Bebauungs- und Gestaltungsplänen nicht beanspruchten Gebäudeflächen auf andere Grundstücke.
Der Gewässerraum ist extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften (GSchG, Art. 36a Abs. 3). In der Landwirtschaft sind folgende Gewässerraumflächen von den Bewirtschaftungseinschränkungen ausgenommen: Flächen über eingedolten Gewässerabschnitten, Randstreifen entlang Verkehrsachen und äussere Korridore bei Gewässeräumen von grossen Fliessgewässern. Der Datensatz umfasst diese Festlegungen.
Gewässerraum der Fliessgewässer und stehenden Gewässer, berechnet gemäss Vorgaben des Gewässerschutzes.
Zeigt Gewässerschutzbereiche, Grundwasserschutzzonen und nutzbare -vorkommen
Die kantonalen Schutzverordnungen regeln die Grundnutzung der wertvollen Lebensräume im Kanton Luzern.
Zeigt im Kantonalen Denkmalverzeichnis (KDV) und Bauinventar eingetragene Bauten und Schutzobjekte.
Objekte und Perimeter der kommunalen Bebauungspläne (Naturobjekte, Baulinien, Abgrenzungen, Baubereiche, Strassen, öffentlicher Raum, usw.)
Zeigt das Gebiet der Schutzverodnung Krienser Hochwald mit Zonen und Einzelobjekten.
In den kommunalen Zonanplänen werden gebietsweise Empfindlichkeitsstufen festgelegt um die zulässige Lärmbelastung zu regeln.
Mehrwertabgabeflächen in der Zuständigkeit des Kantons (Einzonungen) bzw. der Gemeinden (Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht)
Zeigt die gemäß Verordnung geschützten Moore des Kantons Luzern.
In den Nutzungsplänen (häufig auch als Zonenpläne bezeichnet) wird die Art der Bodennutzung geregelt.
Grundwasserschutzzonen und -areale zum Schutz der Grundwasserbewirtschaftung wie Trinkwasser
Die Planungszone bezeichnet ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden müssen.
Die regionalen Teilrichtpläne 2020-2023: Wanderwege zeigen auf, wie sich das Wanderwegnetz des Kantons Luzern in den kommenden Jahren entwickeln soll bzw. welche Massnahmen zum Ausbau und Erhalt des Wegnetzes getroffen werden sollen.
Der Regionale Teilrichtplan Siedlungslenkung 2030 zeigt die Siedlungsbegrenzungen und im Teilrichtplan nicht behandelte Gebiete.
Zeigt die statischen Waldgrenzen aufgrund einer formellen Waldfeststellung durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa).
Der Waldrand angrenzend an Bauzonen ist als statische Waldgrenze grundeigentümerverbindlich im Zonenplan festgelegt.
Unüberbaute Areale 2021 in Arbeitszonen, Jahresstand
Unüberbaute Areale in Arbeitszonen des genehmigten Zonenplans, laufend aktualisiert
Überbauungsgrad der unüberbauten Bauzonen 2021 (modellierter Datensatz), Jahresstand
Überbauungsgrad der unüberbauten Bauzonen des genehmigten Zonenplans, laufend aktualisiert
Wald nach Waldrecht, dieser umfasst unter anderem auch Waldstrassen, Gewässer und Gebäude innerhalb des Waldes.
Zonenpläne regeln die zulässigen Nutzungen im Gebiet einer Gemeinde.
Gewässerraum aus den Zonenplan-Überlagerungen, unterschieden nach Freihaltezone und Grünzone.