Archäologische Fundstellen beinhalten Fundorte und/oder Fundmeldungen. Alle Fundmeldungen werden analysiert, überprüft und bewertet. Aufgrund dieser Informationen werden die eigentlichen Fundstellen definiert.
Baulinien Nationalstrassen sind relevant für Verkehrssicherheit und Wohnhygiene und dokumentieren allfällige künftige Ausbaubedürfnisse der Nationalstrassen.
Kantonale und kommunale Baulinien, die in einem grundeigentümerverbindlichen, öffentlich-rechtlichen Planwerk festgelegt wurden.
Im Gebiet ausserhalb der Siedlungen erfolgt die Gefahrenbeurteilung in einem gröberen Massstab als Gefahrenhinweiskarte.
Gefahrenkarten zeigen die Gefährdung durch Hochwasser, Erdrutsch, Steinschlag und Lawinen. Sie dienen unter anderem der Festlegung von Gefahrenzonen und baulichen Auflagen in der Nutzungsplanung.
Geltungsbereiche (Perimeter) von Gestaltungsplänen, welche eine siedlungsgerechte, architektonisch und erschliessungstechnisch gute Überbauung eines zusammenhängenden Gebietes sicherstellen.
Gewässerraum der Fliessgewässer und stehenden Gewässer, berechnet gemäss Vorgaben des Gewässerschutzes.
Trinkwasser wird zu einem beträchtlichen Teil aus unterirdischen Gewässern gewonnen, weshalb Schutz und Erhalt von hohem öffentlichem Interesse sind. Die Daten zeigen Gewässerschutzbereiche, Grundwasserschutzzonen und nutzbare -vorkommen.
Um Natur- und Landschaftsschutzgebiete als wichtige Lebensräume für bedrohte Pflanzen und Tiere zu bewahren, schützt der Kanton Luzern solche Gebiete mit Schutzverordnungen.
Im Bauinventar werden schützenswerte und erhaltenswerte Baudenkmäler des Kantons erfasst. Besonders schutzwürdige Kulturobjekte werden ins Kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen und unter Schutz gestellt.
Altlasten sind belastete Standorte, die wegen der Auswirkungen auf die Umwelt saniert werden müssen.
zeigt belastete Standorte, die wegen der Auswirkungen auf die Umwelt saniert werden müssen.
Öffentlich zugänglicher Kataster der belasteten Standorte im Bereich des öffentlichen Verkehrs.
Übertragung von in Bebauungs- und Gestaltungsplänen nicht beanspruchten Gebäudeflächen auf andere Grundstücke.
Objekte und Perimeter der kommunalen Bebauungspläne (Naturobjekte, Baulinien, Abgrenzungen, Baubereiche, Strassen, öffentlicher Raum, usw.)
Zeigt das Gebiet der Schutzverordnung Krienser Hochwald mit Zonen und Einzelobjekten.
In den kommunalen Zonanplänen werden gebietsweise Empfindlichkeitsstufen festgelegt um die zulässige Lärmbelastung zu regeln.
Mehrwertabgabeflächen in der Zuständigkeit des Kantons (Einzonungen) bzw. der Gemeinden (Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht)
Zeigt die gemäß Verordnung geschützten Moore des Kantons Luzern.
In den Nutzungsplänen (häufig auch als Zonenpläne bezeichnet) wird die Art der Bodennutzung geregelt.
Zonenpläne sind grundeigentümerverbindlich und regeln die zulässige Art der Bodennutzung im Gebiet einer Gemeinde.
Die Planungszone bezeichnet ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden müssen.
Zeigt die statischen Waldgrenzen aufgrund einer formellen Waldfeststellung durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa).
Der Waldrand angrenzend an Bauzonen ist als statische Waldgrenze grundeigentümerverbindlich im Zonenplan festgelegt.
Bei der Trockensubstanzmethode wird der in Trockensubstanz (TS) umgerechnete Futterbedarf aller auf dem Betrieb gehaltenen Nutztiere - inklusive der geplanten Aufstockung - dem in TS umgerechneten pflanzenbaulichen Produktionspotenzial (TS-Potential) gegenübergestellt.