Archäologische Fundstellen beinhalten Fundorte und/oder Fundmeldungen. Alle Fundmeldungen werden analysiert, überprüft und bewertet. Basierend darauf werden die eigentlichen Fundstellen definiert.
Informationen über Lage und Genehmigungstand der Baulinien entlang den Nationalstrassen. ÖREB-Bundesdaten in der Zuständigkeit des Bundesamt für Strassen (ASTRA).
Kantonale und kommunale Baulinien, welche die die Bauabstände von Strassen, Gewässern usw. festlegen. Sie dienen der Sicherung von Anlagen und Flächen sowie der baulichen Gestaltung.
Im Gebiet ausserhalb der Siedlungen erfolgt die Gefahrenbeurteilung in einem gröberen Massstab als Gefahrenhinweiskarte.
Gefahrenkarten zeigen die Gefährdung durch Hochwasser, Erdrutsch, Steinschlag und Lawinen. Sie dienen unter anderem der Festlegung von Gefahrenzonen und baulichen Auflagen in der Nutzungsplanung.
Geltungsbereiche (Perimeter) von Gestaltungsplänen, welche eine siedlungsgerechte, architektonisch und erschliessungstechnisch gute Überbauung eines zusammenhängenden Gebietes sicherstellen.
Gewässerraum der Fliessgewässer und stehenden Gewässer, berechnet gemäss Vorgaben des Gewässerschutzes.
Die Daten zeigen Gewässerschutzbereiche, Grundwasserschutzzonen und nutzbare -vorkommen. Mit dem Grundwasserschutz wird eine effiziente Grundwasserbewirtschaftung sichergestellt.
Um Natur- und Landschaftsschutzgebiete als wichtige Lebensräume für bedrohte Pflanzen und Tiere zu bewahren, schützt der Kanton Luzern solche Gebiete mit Schutzverordnungen.
Im Bauinventar werden schützens- und erhaltenswerte Baudenkmäler erfasst. Besonders schutzwürdige Kulturobjekte werden ins kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen und unter Schutz gestellt.
Altlasten sind belastete Standorte, die wegen der Auswirkungen auf die Umwelt saniert werden müssen.
zeigt belastete Standorte, die wegen der Auswirkungen auf die Umwelt saniert werden müssen.
Der Kataster der belasteten Standorte (KbS) im Bereich des öffentlichen Verkehrs gibt Auskunft über die belasteten Standorte, welche in der Vollzugszuständigkeit des Bundesamt für Verkehr (BAV) liegen.
Übertragung von in Bebauungs- und Gestaltungsplänen nicht beanspruchten Gebäudeflächen auf andere Grundstücke.
Objekte und Perimeter der kommunalen Bebauungspläne (Naturobjekte, Baulinien, Abgrenzungen, Baubereiche, Strassen, öffentlicher Raum, usw.)
Zeigt das Gebiet der Schutzverordnung Krienser Hochwald mit Zonen und Einzelobjekten.
In den kommunalen Zonanplänen werden gebietsweise Empfindlichkeitsstufen festgelegt um die zulässige Lärmbelastung zu regeln.
Mehrwertabgabeflächen in der Zuständigkeit des Kantons (Einzonungen) bzw. der Gemeinden (Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht)
Zeigt die gemäß Verordnung geschützten Moore des Kantons Luzern.
In den Nutzungsplänen (häufig auch als Zonenpläne bezeichnet) wird die Art der Bodennutzung geregelt.
Mit Planungszonen wird sichergestellt, dass in den betroffenen Gebieten nur Vorhaben zulässig sind, die der geplanten künftigen Nutzung nicht widersprechen.
Zonenpläne sind grundeigentümerverbindlich und regeln die zulässige Art der Bodennutzung im Gebiet einer Gemeinde.
Grundwasserschutzzonen und -areale zum Schutz der Grundwasserbewirtschaftung wie Trinkwasser
Die Planungszone bezeichnet ein Gebiet, in dem Nutzungspläne erlassen oder geändert werden müssen.
Der Waldrand angrenzend an Bauzonen ist als statische Waldgrenze grundeigentümerverbindlich festgelegt und im Zonenplan eingetragen.
Der Waldrand angrenzend an Bauzonen ist als statische Waldgrenze grundeigentümerverbindlich im Zonenplan festgelegt.
Trockensubstanz (TS)- / Deckungsbeitragsberechnung um zu überprüfen, ob eine innere Aufstockung bei landwirtschaftlichen Betrieben im Falle von Bauvorhaben zulässig ist.